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Mietrecht Trier – Einwendungsausschluss des Mieters gegen Betriebskostenabrechnung des Vermieters – nur bei formal einwandfreier Abrechnung

Der Einwendungsausschluss gegen die Abrechnung des Vermieters gem. § 556 Abs. 3 S. 5 BGB beginnt nur zu laufen, wenn eine formell einwandfreie Abrechnung vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 556 Abs.3 S. 5 BGB geregelt, dass der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung des Vermieters sp