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Anwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Trier

Arbeitsrecht Trier: Kündigungsschutz – der REchtsanwalt rät: Klagefrist beachten!

Ihr Rechtsanwalt in Trier für Arbeitsrecht Arbeitsrecht Trier: Nach Zugang einer Kündigung des Arbeitgebers läuft für den Arbeitnehmer eine Klagefrist , eine Drei-Wochen-Frist zur Kündigungsschutzklage gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Innerhalb von drei Wochen nach Zugang eine
Arbeitsrecht Trier Lohnfortzahlung Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsrecht Trier: Lohnfortzahlung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat?

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Arbeitsrecht Trier: Der Gesetzgeber knüpft an die Entgeltfortzahlung bei Krankheit die Bedingung, dass der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert wird und dass den Arbeitnehmer an dieser Krankheit kein Verschulden trifft. Liegen be