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Elternzeit-Verlängerung keine Verlängerung ohne Ja – des Arbeitgebers. Wann darf der Arbeitgeber ablehnen?

Ist die Elternzeit eeinmal festgelegt (§ 16 I BEEG) , kann sie nur mit Zustiummung des Arbeitgebers verlängert werden (§ 16 III) BEEG. Ein Arbeitgeber darf hierbei nicht willkürlich nach Lust und Laune entscheiden, sondern er hat eine Interessenabwägung vorzunehmen. Die Entscheidung m

Kündigungsschutz – Drei Wochenfrist bis zur Klage – macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? Anwalt Trier Arbeitsrecht

Jede Kündigungsschutzklage muss gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst ist die Kündigung nach § 7  Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: von diesem Grundsatz gibt es nur einige wen

Kündigungsschutz – Kündigungsschutzklage – Arbeitsrecht – Anwalt Fachanwalt in Trier

Will der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung verteidigen, so muss er beachten, dass eine Kündigungsschutzklage  gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein muss, wenn nicht, ist die Kündigung n

BAG gibt den Erben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 IV BUrlG

In seiner Entscheidung vom 20. September 2011 kam der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu dem Ergebnis, dass mit dem Tod eines Arbeitnehmers auch sein Urlaubsanspruch untergeht, dass heißt seine Erben erhalten keinen Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgeset

Ausschlußfrist bei Urlaubsabgeltung

LAG Köln Urteil vom 20.04.2010 – 12 Sa 1448/09 Gem. § 7 Absatz 4 BUrG entsteht ein gesetzlicher Urlaubsabgeltungsanspruch mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wird mit Beendigung fällig. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht auf das Ende des Kalenderjahres oder des

Achtung, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet

Arbeitgeber wollen sich in Trier, Saarburg, Konz, Bitburg, Schweich und auch im benachbarten Saarland, nicht selten, ohne das Risiko einer Kündigungsschutzklage oder Einbindung des Betriebsrats, von ihrem Arbeitnehmer trennen. Der Aufhebungsvertrag umgeht in der Regel den allgemeinen