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BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – § 84 SGB IX – Überwachungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) berechtigt, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 07.02.2012. Namentlicher Benennung der Betroffenen im BEM stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen. D

Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt Namentlicher Benennung der Betroffenen stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen

Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit mögli