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Vermieter darf Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern auf Mieter umlegen Rauchmelder bei Umlage mit Wasser- oder Wärmezähler vergleichbar

Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchwarnmeldern gehören zu den Nebenkosten, die auf den Mieter umlegbar sind. Dies entschied das Landgericht Magdeburg. Im zugrunde liegenden Streitfall waren die Mieter einer Wohnung nicht damit einverstanden, dass die örtliche Wohnungsba