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Kündigungsschutz auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet – Verstoß gegen Treu und Glauben

Eine gegen Treu und Glauben verstoßende Kündigung ist unwirksam, unabhängig davon ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Der Arbeitnehmer mus ahber die Truewidrikeit beweisen können. Die Rechtsprechung hat u.a. in folgenden Fällen Treuwidrigkeit angenommen: Arbeitgeber setzt