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Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht zu Sperrzeit

Vergleich im Kündigungsschutzprozess führt nicht zu Sperrzeit Verfolgung des eigenen Rechts darf nicht zu Schlechterstellung führen Einem Arbeitnehmer kann es regelmäßig nicht zum Nachteil gereichen, wenn er gegen die Kündigung vorgeht und sodann im arbeitsgerichtlichen Verfahren die