Ausübung der Mängelrechte nach der WEG-Reform 2020
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Die Auswirkungen des §9a Abs. 2 WEG auf das Bauträgerrecht nach WEG Reform 2020: §9a Abs. 2 WEG: „(2) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer übt die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenen Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsv