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Fälligkeit des Architektenhonorars – Abschlagszahlungen – Schriftform – § 15 HOAI – Anwalt Trier Baurecht

Der Verordnungsgeber hat mit Wirkung ab dem 18.08.2009 in § 15 HOAI die Zahlungsmodalitäten des Architektenhonorars geregelt. Fälligkeit: Das Honorar wird fällig, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschl

Grundlagen des Architektenhonorars – Leistungsbild, Honorarzone, Honorartafel § 6 HOAI – Anwalt Trier Baurecht

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Ab dem 18.08.2009 hat der Verordnungsgeber die Grundlagen des Architektenhonorars in § 6 HOAI neu geregelt: Vergütungsparameter des § 6 HOAI sind: für die Leistungsbilder der Teile 3 und 4 nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der Kostenberechnung oder, soweit di

Architektenhonorar – § 7 HOAI – Schriftform ein Muss – Anwalt Trier Baurecht

Der Verordnungsgeber hat mit der 6. ten Novelle der HOAI ein sog.  Preisrecht geschaffen.  Der Gesetzgeber hat bewußt die Freiheiten des Architekten und seiner  Auftrageber beschnitten, für bestimmte Architektenleistungen das Honorar frei zu verhandeln. So hat er in § 6 HOAI geregelt,

Baunachbarrecht – Beweissicherung des Bauherrn vor Durchführung einer Baumassnahme

Ein Bauherr, der beabsichtigt Bauarbeiten durchführen zu lassen, die sich schädlich auf das Nachbargrundstück auswirken können, zum Beispiel durch Erschütterungen bei Ramma, Verlust der Festigkeit durch Ausgrabungen, Verlust der Bodenstabilität bei Ausgrabungsarbeiten oder Beschädigun

Baunachbarstreit – ein Stiefkind zwischen Immobilienrecht und Baurecht

Was tun, wenn beim Nachbarn der Baggger anrollt und der Presslufthammer bereits das Geschirr im Schrank erzittern läßt? Baunachbarstreitigkeiten haben in der Regel folgende Fragestellungen: 1)  Ein Eigentümer benötigt einenl Zugang zum Grundstück seines Nachbarn oder dessen Grundstück

§ 13 Nr. 5 VOB -„Durchreichen” von Mängelrügen

§ 13 Nr. 5 VOB -„Durchreichen” von Mängelrügen OLG Stuttgart, Urteil vom 21. 4. 2010 – 10 U 9/09 § 13 Nr. 5 VOB/B regelt: ( 1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine

Immobilienrecht – besser eine Rechtsberatung in Trier vom Anwalt / Rechtsanwalt ihrer Wahl, vor dem Notartermin, als ….?

Als Rechtsanwalt in Trier bin ich immer wieder überrascht, wenn Mandanten mit Rechtsfragen zum Immobilienrecht, z.B. nach abschluss eines eines Bauvertrages, Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kommen, weil Mängel auftreten, die Einbauten minderer Qualität sind, der Hausverwalter Vor