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§ 40 GmbHG regelt zur „Liste der Gesellschafter“:

§ 40 GMbHG (1) Die Geschäftsführer haben unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene Liste der Gesellschafter zum Handelsregister einzureichen, aus welcher Name, Vorname, Geburts

Baunachbarrecht – Beweissicherung des Bauherrn vor Durchführung einer Baumassnahme

Ein Bauherr, der beabsichtigt Bauarbeiten durchführen zu lassen, die sich schädlich auf das Nachbargrundstück auswirken können, zum Beispiel durch Erschütterungen bei Ramma, Verlust der Festigkeit durch Ausgrabungen, Verlust der Bodenstabilität bei Ausgrabungsarbeiten oder Beschädigun

Baunachbarstreit – ein Stiefkind zwischen Immobilienrecht und Baurecht

Was tun, wenn beim Nachbarn der Baggger anrollt und der Presslufthammer bereits das Geschirr im Schrank erzittern läßt? Baunachbarstreitigkeiten haben in der Regel folgende Fragestellungen: 1)  Ein Eigentümer benötigt einenl Zugang zum Grundstück seines Nachbarn oder dessen Grundstück

Eigentumserwerb und Dienstbarkeit – Grunddienstbarkeit – Fahrrecht – Durchgangsrecht – § 1018 BGB

Ein Eigentümer kann sein Grundeigentum mit Dienstbarkeiten belasten. Beim Grundstückserwerb ist daher stets zu prüfen, ob und wenn ja, welche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind. Das BGB kennt die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und den Nießbrau