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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts war ich langjährig im Verwaltungsrat einer großen Wohnanlage in Trier tätig und kenne die Nöte der Eigentümer, aber auch der Hausverwalter.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.

Die wirtschaftliche Krise hindert so manchen Eigentümer seinen Anteil an Hausgeld regelmäßig zu zahlen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat hier zeitnah ihre berechtigten Interessen zu beachten. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des § 10 ZVG die WEG seit 2007 besonders privilegiert.

  • Beratung vor Erwerb einer Immobilie oder Wohnungseigentum - Was man vor dem Kauf wissen sollte!
  • WEG -Versammlungen und Beschlüsse
  • Einberufung der WEG-Versammlung
  • Anfechtung von Beschlüssen einer WEG Versammlung
  • Teilungserklärung
  • Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
  • Begründung eines Sondernutzungsrechtes
  • Änderung des Umlagemaßstabs
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Anfechtung eines Beschlusses über das Wohngeld im Wirtschaftsplan
  • Entziehung des Wohnungseigentums, wenn fortgesetzt kein Wohngeld gezahlt wird
  • Geltendmachung von  Wohngeldrückständen der WEG
  • Bauliche Veränderung und / oder Instandsetzung im Bereich  Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum oder bei Sondernutzungsrecht
  • unberechtigte Nutzung von Gemeinschaftseigentum, unberechtigte Veränderung des Gemeinschaftseigentums,
  • Durchsetzung der Wiederherstellung der früheren Situation nach unzulässiger baulicher Veränderung durch Miteigentümer
  • Beratung zur Jahresabrechnung,  dem Wirtschaftsplan oder Umlagemaßstab
  • Beratung für den Verwaltungsbeirat - Rechte und Pflichten - Was man wissen sollte.