Sie sind Vermieter von Gewerbeflächen und benötigen dringend einen Fachanwalt für Mietrecht, der die von Ihnen verwendeten Mietverträge überprüft? Oder Sie sind als Vermieter eines Mehrfamilienhauses mal wieder einem Mietnomaden aufgesessen und wollen nunmehr wissen, ob die von Ihnen ausgesprochene Kündigung wirksam ist? Ihre Mieter machen eine Mietminderung geltend, weil im Nachbarhaus mal wieder eine Riesenparty gefeiert wurde?
Sie sind Mieter und haben eine Eigenbedarfkündigung erhalten, ist diese zulässig? Ihre Nebenkostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar, muss gezahlt werden? Bis wann darf mein Vermieter Nebenkosten noch abrechnen? Mein Vermieter verlangt von mir bei Auszug einen totalen Neuanstrich und einen neuen Parkettfußboden. Hat er hierauf einen Anspruch?
Ich vertrete als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum. Ich übernehme für Sie die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Mietverträge und berate Sie bei säumigen Mietern über das zweckmäßige weitere Vorgehen. Es gilt stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu haben.
Ich berate Sie in der Vorbereitung der Kündigung und Einforderung rückständiger Miete. Nach der erfolgreichen Räumungsklage gilt es dann, die oft kostspielige Vollstreckung (wenn der Mieter unpfändbar ist) durch den Gerichtsvollzieher in Gang zu setzen und die Räumung zu begleiten. Vermieterpfandrechte sind zu prüfen.
Die Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht ist stets im Fluss und erfordert einen ständig aktuellen Informationsstand des Anwalts. Hier geht es um große Summen, da oft langjährige Mietverträge abgeschlossen werden. in der Regel basiert die Bankenfinanzierung auf solchen langjährigen Verträgen. Was passiert, wenn die Befristung kippt (Stichwort: Schriftform des Gewerbemietvertrages)?