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BGH entscheidet: kein Abzug Alt fuer neu bei Anspruch auf Mangelbeseitigung

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ bei der Mängelbeseitigung

Was Auftraggeber und Auftragnehmer jetzt wissen müssen Ich habe mir die Entscheidung des BGH vom November 2025 genauer angesehen (BGH, Urteil vom 06.11.2025, VII ZR 112/24). Die Kernaussage ist deutlich und für die Praxis im Bau- und Werkvertragsrecht sehr wichtig: Ein Abzug „ne
Kauf vom Bauträger

Risiken bei Insolvenz eines Bauträgers: Was Käufer wissen sollten

Die Insolvenz eines Bauträgers ist für Käufer meist ein Schock: Baustopp, Unsicherheit und Sorge um das bereits investierte Kapital gehen einher. Was passiert mit dem bereits gezahlten Geld? Wie kann dennoch Eigentum erworben werden? Und wie gelingt die Durchsetzung von Ansprüchen bei

Unzureichende Vorunternehmerleistung – Mangelbeseitigung

Sollte ein Mangel dadurch entstehen, dass bereits die Vorunternehmerleistung nicht mangelfrei erbracht wurde, ist fraglich, wer nun für die Beseitigung der Mängel verantwortlich ist. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.09.2022 – 24 U 65/21 schuldet der Auftragnehmer
Mängelansprüche

Verlust der Mängelansprüche durch Ohne-Rechnung-Abrede (Schwarzarbeit)!

Verlust der Mängelansprüche durch Ohne-Rechnung-Abrede (Schwarzarbeit)! Werkverträge, welche gegen die Bestimmungen des §1 Abs. 2 SchwarzArbG ganz oder teilweise verstoßen, sind gemäß §134 BGB nichtig. Daraus folgt, dass die entsprechenden Parteien keine gegenseitigen Mängelansprüche
Kündigung Bauunternehmer / Generalunternehmer

Bauunternehmer / Generalunternehmer – Wann können Sie kündigen?

Welche Folgen treffen den Bauunternehmer, wenn er seine Bauleistung unberechtigt endgültig einstellt? Das Kammergericht Berlin hatte als Berufungsinstanz darüber zu entscheiden, welcher Anspruch gegen einen Bauunternehmer besteht, der seine Leistung unberechtigt endgültig eingestellt

Mängelrüge am Bau – § 13 Nr. 5 VOB/B – „Durchreichen von Mängelrügen“

OLG Stuttgart, Urteil vom 21. 4. 2010 – 10 U 9/09 § 13 Nr. 5 VOB/B regelt: ( 1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftrag