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Architektenhonorar – § 7 HOAI – Schriftform ein Muss – Anwalt Trier Baurecht

Der Verordnungsgeber hat mit der 6. ten Novelle der HOAI ein sog.  Preisrecht geschaffen.  Der Gesetzgeber hat bewußt die Freiheiten des Architekten und seiner  Auftrageber beschnitten, für bestimmte Architektenleistungen das Honorar frei zu verhandeln. So hat er in § 6 HOAI geregelt,