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Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietverhältnisses – ist eine Mietminderung durch den Mieter zulässig, auch wenn er nicht auszieht? BGH Urteil vom 27.05.2015

Mietrecht: Beendigung des Mietverhältnisses – Nutzungsentschädigung (546 a BGB) – Mietminderung durch Mieter möglich, auch wenn er nicht auszieht? Der Gesetzgeber hat in § 546a BGB die Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe geregelt. Es heißt dort: § 546 a BGb (1) Gibt
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Heizpflicht des Vermieters – Grundsätzliches zum Heizen der Mietwohnung !

Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung (Vertrag prüfen !) gilt grundsätzlich eine Heizpflicht in der Heizperiode 1. Oktober  – 30.April. Oft wird vertraglich geregelt: Heizperiode Mitte September bis Mitte Mai, dann ist dies verbindlich. Der Vermieter hat die Pflicht dafür