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Baunachbarrecht – Beweissicherung des Bauherrn vor Durchführung einer Baumassnahme

Ein Bauherr, der beabsichtigt Bauarbeiten durchführen zu lassen, die sich schädlich auf das Nachbargrundstück auswirken können, zum Beispiel durch Erschütterungen bei Ramma, Verlust der Festigkeit durch Ausgrabungen, Verlust der Bodenstabilität bei Ausgrabungsarbeiten oder Beschädigun

Baunachbarstreit – ein Stiefkind zwischen Immobilienrecht und Baurecht

Was tun, wenn beim Nachbarn der Baggger anrollt und der Presslufthammer bereits das Geschirr im Schrank erzittern läßt? Baunachbarstreitigkeiten haben in der Regel folgende Fragestellungen: 1)  Ein Eigentümer benötigt einenl Zugang zum Grundstück seines Nachbarn oder dessen Grundstück

Eigentumserwerb und Dienstbarkeit – Grunddienstbarkeit – Fahrrecht – Durchgangsrecht – § 1018 BGB

Ein Eigentümer kann sein Grundeigentum mit Dienstbarkeiten belasten. Beim Grundstückserwerb ist daher stets zu prüfen, ob und wenn ja, welche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen sind. Das BGB kennt die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und den Nießbrau

Eigenbedarf Mietrecht Kündigung – Achtung Vermieter, eine Scheinkündigung kann teuer werden – Anwalt Trier

BGH: Urteil vom 17.03.2010 – VIII ZR 70/09 Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer seine Eigenbedarfssituation dramatisiert, führt noch nicht dazu, dass eine Kündigungserklärung als formell unwirksam anzusehen ist. Zur näheren Begründung war im Kündigungsschreiben wg. Eigenbeda

Mieterhöhung –ortsübliche Vergleichsmiete – Mietspiegel – Mietspiegel Trier

Der Gesetzgeber räumt dem Vermieter nur begrenzte Rechte ein, die Miete einseitig  zu erhöhen.  Solch ein Grund ist die Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Beabsichtigt ein Vermieter die Erhöhung aus diesem Grund: § 558 a BGB regelt hierzu: abs. 1 Das Mieterhöhun

Auf der Wohnungseigentümerversammlung darf ein Eigentümer, als Verwalter, nicht mitstimmen, wenn er aus wichtigem Grund als Verwalter abberufen werden soll.

Seit der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 19.09.2002 gilt grundsätzlich: Ein Wohnungseigentümer (WE) , der zum Verwalter bestellt ist, kann grundsätzlich auch über seine Abberufung abstimmen, es sei denn, es geht um eine abberufung aus wichtigem Grund. Das heißt, der zum Verwalter

Wohnungseigentümerversammlung – wann darf der bevollmächtigte Verwalter nicht mitstimmen?

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer – wenn die Gemeinschaftsordnung nichts andres vorsieht – vertreten lassen, auch vom Verwalter. Oft beschränkt die Gemeinschaftsordnung die Vertretungsbefugnis auf Ehegatten, einen anderen Wohnungseigentümer oder den Verwalter. Gru

Wer kann mich auf der Wohungseigentümerversammlung vertreten? Achtung Gemeinschaftsordnung beachten!

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer – wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes vorsieht – von jedermann vertreten lassen. Dies sollte er mit einer schriftlichen Vollmachtsurkunde tun, da der Verwalter als Versammlungsleiter die Vorlage der Vollmachtsurkunde im O