Baunachbarrecht – Beweissicherung des Bauherrn vor Durchführung einer Baumassnahme
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Ein Bauherr, der beabsichtigt Bauarbeiten durchführen zu lassen, die sich schädlich auf das Nachbargrundstück auswirken können, zum Beispiel durch Erschütterungen bei Ramma, Verlust der Festigkeit durch Ausgrabungen, Verlust der Bodenstabilität bei Ausgrabungsarbeiten oder Beschädigun