Anwalt Trier – Tauschbörse – Wie hoch ist der Schadensersatz beim illegalen Filesharing? Der illegale Download mittels BitTorrent kann teuer werden – welche Abmahnkosten fallen an?!
Mit seiner Entscheidung vom 27.06.2011 hat das Amtsgericht Hamburg das Urteil des LG Hamburg eingeschränkt.
Zwar habe das LG Hamburg die Zahlungspflicht je Schadensfall – bezogen auf eine Musikaufnahme – wegen Urheberrechtsverletzung auf 15,00 Euro begrenzt. Dies gelte jedoch nur für Musikaufnahmen, die schon mehr als 12 Jahre alt waren. Dies könne nicht gelten für aktuelle Musiktitel.
Das Musikalbum, über das im Verfahren vor dem AG Hamburg zu entscheiden war, stammte aus dem Jahr 2009. Das AG Hamburg entschied: 15 Musikaufnahmen * 150 Euro je Musiktitel = 2.250,00 € Schadensersatz.
Die Rechte des Urhebers sind nach §§ 97, 85,19a UrhG verletzt.
Die Abmahnkosten sind nach §§ 97a I, 85,19 a UrhG zu erstatten.
Der Streitwert zur Berechnung der Abmahnkosten betrage 50.000 Euro.
AG Hamburg 27.06.2011 – 36 A C 172/10
Es gilt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. Es ist meiner Ansicht nach zwingend erforderlich, dass der Gesetzgeber hier tätig wird.
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