Meldepflicht des Mieters bei Wohnungswechsel – § 17 BMG
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Wenn Zuzug und Auszug zur Routine des künftigen Homo 2.0 werden, führt dies heute schon zunehmend für den Ex-Vermieter oder auch Gläubiger zu Komplikationen. Was ist zu beachten in einer Zeit des häufigen Wohnortwechsels und der „schrägen Lebensläufe“. Nachfolgend eine Übe