Neuregelung im Urheberrecht – Gesetzgeber regelt Gegenstandswert der Abmahnung z.B. bei illegalem Filesharing ab 1.10.2013 neu
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Ab dem 1.10.2013 gilt der neue § 93 a III UrhG. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass bei Urheberverletzungshandlungen z. B. beim illegalen Filesharing, durch Verbraucher (nicht gewerblich, nicht bei einer selbständigen Tätigkeit) der Gegenstandswert einer Verletzung mit 1.000 Euro an