Ihr Suchbegriff
Logo

Abfindung im Arbeitsrecht – in der Regel eine Verhandlungssache beim Arbeitsgericht – Anwalt Trier Arbeitsrecht

Zwar kennt das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gemäß Sozialplan, beim Nachteilsausgleich oder im Kündigungsschutzgesetz,  doch ist in der arbeitsrechtlichen Praxis die Abfindung in der Regel Verhandlungssache zwischen den

Sperrzeit droht – Achtung keine Aufhebungsvereinbarung oder Abwicklungsvereinbarung ohne rechtliche Prüfung – Anwalt Trier Arbeitsrecht

Die Arbeitslosenversicherung schützt sich in § 144 SGB II gegen Rechtsmißbrauch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft einfach die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbaren, den Arbeitnehmer noch mit einer guten Abfindung versehen und erwa