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BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement

Gewußt? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) des § 84 SGB IX gilt für jeden Arbeitgeber!

Das BEM muss vom Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer angeboten werden! Das BEM (betriebliches Eingliederungsmangement) ist seit 2004 in § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt. Die Vorschrift sieht vor, dass Beschäftigten, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten länger als sechs W
BEM, betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – § 84 SGB IX – Überwachungsrecht des Betriebsrates?

Der Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) berechtigt, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 07.02.2012. Namentlicher Benennung der Betroffenen im BEM stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen. D