Sozialauswahl im Rahmen der Betriebsbedingten Kündigung – Kündigungsschutzgesetz
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§ 1 KSchG Ist das Kündiungsschutzgesetz für einen Arbeitnehmer anwendbar, dann gelten die Regelungen des § 1 KSchG für die betriebsbedingte Kündigung: Eine Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht d