Baurecht Trier – Stets streitig: die Gewährleistungsfrist
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Anwalt Baurecht in Trier § 634 a BGB regelt die Gewährleistungsfristen für einen BGB Werkvertrag. Es heißt dort: (1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjähren 1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder