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Mietrecht – Heizungsausfall – kein Warmwasser – was kann gemindert werden?

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50% Fehlende Gasversorgung als Mietmangel Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40% mindern. Um weitere 10% kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserverso