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Mieterhöhung –ortsübliche Vergleichsmiete – Mietspiegel – Mietspiegel Trier

Der Gesetzgeber räumt dem Vermieter nur begrenzte Rechte ein, die Miete einseitig  zu erhöhen.  Solch ein Grund ist die Angleichung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Beabsichtigt ein Vermieter die Erhöhung aus diesem Grund: § 558 a BGB regelt hierzu: abs. 1 Das Mieterhöhun