Arbeitsvertrag nach arglistiger Täuschung unwirksam Bewusstes Hinwegtäuschen über einstellungsrelevante persönliche Eigenschaften rechtfertigt Anfechtung des Arbeitsvertrages
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Täuscht ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst über persönliche Eigenschaften, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind, rechtfertigt das die Anfechtung des Arbeitsvertrages, der damit sofort beendet ist. Dies entschied das Hessische Landesa