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Eigenbedarf Anwalt Trier – Scheinkündigung kann für Vermieter teuer werden

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.03.2010, Aktenzeichen  – VIII ZR 70/09 zum Thema Scheinkündigung wegen Eigenbedarf unter anderem folgendes entschieden: Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer seine Eigenbedarfssituation dramatisiert, führt noch nicht daz