Eigenbedarf Anwalt Trier – Scheinkündigung kann für Vermieter teuer werden
|0 Comment
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.03.2010, Aktenzeichen – VIII ZR 70/09 zum Thema Scheinkündigung wegen Eigenbedarf unter anderem folgendes entschieden: Allein die Tatsache, dass ein Eigentümer seine Eigenbedarfssituation dramatisiert, führt noch nicht daz