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Wohnungseigentum – Teileigentum – Räume zu Wohnzwecken – Büroräume. Was ist zur Umwandlung erforderlich?

DAS WEG definiert  in § 1:  Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden.  Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsantei

Immobilienrecht – besser eine Rechtsberatung in Trier vom Anwalt / Rechtsanwalt ihrer Wahl, vor dem Notartermin, als ….?

Als Rechtsanwalt in Trier bin ich immer wieder überrascht, wenn Mandanten mit Rechtsfragen zum Immobilienrecht, z.B. nach abschluss eines eines Bauvertrages, Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kommen, weil Mängel auftreten, die Einbauten minderer Qualität sind, der Hausverwalter Vor