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Rechtsanwalt

Rainer Schons

Rainer Schons Rechtsanwalt Trier

Der Anwalt Ihres
Vertrauens

Tel.: 0651 - 99 35 90 8-0Mobil: 0173 - 5369 983auch via SKYPE / SIGNAL / TELEGRAM

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht und Zivilrecht, heißt Sie herzlich willkommen.

Gerne gebe ich Ihnen hier – auf der Website meiner Kanzlei – einen Überblick über mein Leistungsspektrum. Mit unserem kurzen Kanzlei Video bieten wir Ihnen die Gelegenheit direkt mal bei uns rein zu schnuppern.

Bei Ihren rechtlichen Problemen stehe ich Ihnen hilfreich zur Seite. Ich verfüge über spezialisiertes Fachwissen und nehme mir gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch. Ich freue mich Sie kennenzulernen!

Ihr Rainer Schons

Rechtsgebiete

Anwalt Rechtsanwalt Arbeitsrecht Trier
Als Anwalt für Arbeitsrecht gilt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber zu klären.weiter lesen...
Anwalt Mietrecht Trier Rechtsanwalt Schons
Ich vertrete als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Vermieter ebenso wie Mieter, sowohl von Gewerbeflächen als auch von Wohnraum.weiter lesen...
Anwalt Baurecht Trier
Als Rechtsanwalt in Trier vertrete ich Bauträger, Architekten, Bauherren und Handwerksbetriebe. In vielen Fällen kann eine vorherige Beratung großen Ärger ersparen. weiter lesen...
Anwalt Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Trier
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich neben den Eigentümern auch die bevollmächtigten Hausverwaltungen.weiter lesen...

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Veröffentlichte Artikel zum Thema Arbeitsrecht, Baurecht, Mietrecht und WEG

Schadensersatz durchs Abstimmungsverhalten: Wenn Eigentümer notwendige Sanierungen verhindern

oder: Blockieren kann teuer werden Ich erlebe es in WEGs immer wieder: Einer hat den Schaden in der Wohnung, die anderen blockieren die Sanierung. Am Ende stellt sich die Frage: Wer zahlt den Mietausfall und die Folgeschäden? Im Wohnungseigentumsrecht gibt es dafür eine klare Linie de

BVerfG stärkt kirchliches Selbstbestimmungsrecht – Was das für Beschäftigte in Trier bedeutet

Eine wichtige Entscheidung für kirchliche Kindergärten, Krankenhäuser und soziale Einrichtungen Mit Beschluss vom 29. September 2025 – 2 BvR 934/19 – hat das Bundesverfassungsgericht das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.10.2018 – 8 AZR 501/14 – aufgehoben und zur erneu
BGH entscheidet: kein Abzug Alt fuer neu bei Anspruch auf Mangelbeseitigung

BGH: Kein Abzug „neu für alt“ bei der Mängelbeseitigung

Was Auftraggeber und Auftragnehmer jetzt wissen müssen Ich habe mir die Entscheidung des BGH vom November 2025 genauer angesehen (BGH, Urteil vom 06.11.2025, VII ZR 112/24). Die Kernaussage ist deutlich und für die Praxis im Bau- und Werkvertragsrecht sehr wichtig: Ein Abzug „ne
Zweiwochenfrist Fristlose Kündigung

Kündigung trotz Urlaub: Warum Arbeitgeber nicht warten dürfen

BAG: Zweiwochenfrist läuft auch, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist Ich habe mir die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4.12.2025 (2 AZR 55/25) angesehen. Die Kernaussage ist klar: Ist der Sachverhalt im Wesentlichen aufgeklärt, läuft die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB