Absenkung von Leistungen nach dem SGB II: Pflicht zur Bewerbung besteht auch bei fehlendem Drucker
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Absenkung von Leistungen nach dem SGB II: Pflicht zur Bewerbung besteht auch bei fehlendem Drucker Bewerbungen können auch persönlich, telefonisch, handschriftlich oder per E-Mail erfolgen Der fehlende Zugang zu einem Drucker stellt keinen wichtigen Grund dar, der in einer Eingliederu