Schneefall – Winterdienst – Straßendienst – Wer muss wie, wann räumen?
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Grundsätzlich obliegt die Straßenreinigung bei Schnee und Eis der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt. Die Kommune exkulpiert sich aber regelmäßig im Rahmen einer Reinigungs-Satzung. In der Regel liegt dann die Reinigungspflicht, insbesondere im Blick auf die Gehwege bei den Grundstückseig