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Anwalt Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Trier

Eine WEG kann kein Hausgeld des früheren WEG-Eigentümers beim Erwerber einfordern – BGH V ZR 209/12

Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des Voreigentümers   Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kann Hausgeldrückstände eines ehemaligen Eigentümers nicht vom neuen Eigentümer einfordern   Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Vorrecht der W