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Anwalt Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Eigenbedarf, Kündigung, Renovierung

Vermieter können grds. die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht fordern, wenn die Wohnung ohne Ausgleich unrenoviert übergeben wurde

Mein Kommentar zu BGH 18.03.2015 VIII ZR 185/14 – Vermieter – Schönheitsreparaturen Renovierung Grundsätzlich ist gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Instandhaltung, wozu auch die Schönheitsreparaturen gerechnet werden, in den Pflichtenkreis des Vermieters. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB: Der V
Anwalt Mietrecht Trier

Vermieter Eigenbedarf : Kündigung § 573 Absatz 2 BGB – Eigenbedarfskündigung – Anforderungen

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 Vermieter Eigenbedarf : Kündigung § 573 Absatz 2 BGB – Eigenbedarfskündigung – Anforderungen BGH: Urteil vom 17.03.2010 – VIII ZR 70/09 Dramatisiert der Eigentümer seine Eigenbedarfssituation führt dies noch nicht dazu, eine Kündigungserklärung als formell unwirksam anzus