Kündigung trotz Urlaub: Warum Arbeitgeber nicht warten dürfen
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BAG: Zweiwochenfrist läuft auch, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist Ich habe mir die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 4.12.2025 (2 AZR 55/25) angesehen. Die Kernaussage ist klar: Ist der Sachverhalt im Wesentlichen aufgeklärt, läuft die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB





