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WEG Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Wohnungseigentümerversammllung kann für den Kläger teuer werden

Die WEG- Anfechtungsklage hat der Kläger gegen sämtliche sonstigen Wohnungseigentümer zu richten. Der Rechtsanwalt, der sich für diese bestellt hat Anspruch auf die Gebühr für die Vertretung mehrerer Auftraggeber. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom  15.9.2011, aktenzeichen V ZB 39