Erbrecht – Wer ist eigentlich pflichtteilsberechtigt? – §§ 2303 ff. BGB
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Im Lichte des Grundgesetzes kann ein Erblasser im Prinzip über sein Vermögen frei entscheiden und es vererben, an wen er will. Der Gesetzgeber sieht aber vor, dass ein besonderer Personenkreis naher Angehöriger einen gesetzlichen Mindestanspruch aus dem Erbe haben sollen. Die gesetzli