Ihr Suchbegriff
Logo

Kündigungsschutz – Drei Wochenfrist bis zur Klage – macht eine Kündigungsschutzklage Sinn? Anwalt Trier Arbeitsrecht

Jede Kündigungsschutzklage muss gem. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)  innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein, sonst ist die Kündigung nach § 7  Kündigungsschutzgesetz wirksam. Achtung: von diesem Grundsatz gibt es nur einige wen

§ 40 BetrVG: Kosten der Betriebsversammlung: Stehtischgarnitur

LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 23.03.2010 – 3 TaBV 48/09 Der Betriebsrat begehrt von seinem Arbeitgeber die Freistellung von einer Mietkostenforderung in Höhe von 232,05 EUR. Für die Durchführung einer Bertriebsversammlung wurden mehrer Stehtische vom Betriebsrat bei einem „X