Betriebsrat ist zur Überwachung des betrieblichen Eingliederungsmanagements berechtigt Namentlicher Benennung der Betroffenen stehen weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen
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Der Arbeitgeber hat für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements zu prüfen (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). In diesem Verfahren soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit mögli




