Mietrecht Trier – Mietminderung wegen zu niedriger Raumtemperatur
|0 Comment
Mietrecht Erreichbare Raumtemperatur von maximal 15 Grad rechtfertigt Mietminderung um 25 Prozent Beheizbarkeit ist wertbildendes Merkmal einer Mietwohnung Ist die Beheizbarkeit einer Wohnung eingeschränkt, so mindert das den Wert der Mietsache und rechtfertigt zur Kürzung der zu zahl




