Wohnungseigentum Mietrecht Trier – Verjährungsfrist, wenn der Mieter Gemeinschaftseigentum beschädigt – BGH 29.06.2011 VIII ZR 349/10
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Immer wieder ziehen Mieter aus und beschädigen die Wände im Treppenhaus, den Fahrstuhl oder die Hauseingangstür, also Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der frühere Vermieter kann Ansprüche wegen Schäden in der Wohnung (sein Sondereigentum) in der Frist d




