Kündigungsfrist für Mieter im Wohnungsmietverhältnis – 3 Monate für den Mieter – Was aber gilt für Altverträge?
|0 Comment
Seit der Mietrechtsreform 2002 gilt für den Mieter ein besonderer Schutz betreffend der Kündigungsfrsiten. § 573 c BGB lautet: Absatz 1: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermie




