Mietrecht Trier – Hundegebell – Lärm – Gestank – Kündigungsgrund Störung des Hausfriedens
|0 Comment
Hundegebell, Lärm und Gestank: Mieter muss Wohnung räumen Nachhaltige Störung des Hausfriedens als Kündigungsgrund / Fortführung des Mietverhältnisses für andere Mieter unzumutbar Eine Kündigung ist begründet, wenn die Belästigung durch den betreffenden Mieter einen für die anderen Mi