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Heizkostenverordnung: BGH verneint Zulässigkeit der Abrechnung nach dem Abflussprinzip Vermieter muss Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachholen

Eine Heizkostenabrechnung, die nach dem so genannten Abflussprinzip erfolgt, entspricht nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Dies entschied der BundesgerichtshofDie Klägerin des zugrunde liegenden Falls verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von