Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend Verbraucher kann Widerrufserklärung auch bei Angabe einer Postfachadresse auf den Postweg bringen
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Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls schloss mit der Rech




