Arbeitsrecht Trier – Kündigung wegen Unpünktlichkeit – wann zulässig?
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Busfahrtunternehmer darf unpünktlichen Fahrer kündigen Ordentliche Kündigung ist nach wiederholt unpünktlichem Dienstantritt sozial gerechtfertigt Einen Busfahrer treffen hinsichtlich der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim Dienstantritt weitaus




