Keine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 Euro Beweise für gerechtfertigte Tatkündigung wegen Unterschlagung nicht ausreichend vorgebracht
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Keine Kündigung wegen des Vorwurfs der Unterschlagung von 14,99 Euro Beweise für gerechtfertigte Tatkündigung wegen Unterschlagung nicht ausreichend vorgebracht Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Kündigung eines Arbeitnehmers, dem vorgeworfen wurde, 14,99 Euro unterschlagen