Grundsätzlich gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz auch für Kommunen – Thema sachgrundlose Befristung – BAG 11.09.2013 /AZR 107/12
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Kommunen können Befristung von Arbeitsverträgen nicht mit „Experimentierklausel“ rechtfertigen Ungewissheit über Fortführung des Optionsmodells rechtfertigt keine Befristung von Arbeitsverträgen Die Kommunen können die Befristung von Arbeitsverträgen mit ihren Arbeitnehme




