Arbeitsrecht Trier Einladung eines Schwerbehinderten zum Vorstellungsgespäch – gibt es einen schadensersatzanspruch bei Nichteinladung?
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Arbeitsrecht Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch: Schwerbehinderter Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Benachteiligung Ausbleiben einer Einladung nur bei offensichtlich fehlender fachlicher Eignung des Bewerbers gerechtfertigt Ein öffentlicher Arbeitgeber hat gemäß § 8




