Beleidigung des Arbeitgebers als „Wichser“ rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung Vorheriger Abmahnung erforderlich
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Die Beleidigung eines Vorgesetzten stellt grundsätzlich einen wichtigen Grund dar, nach dem eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann. Jedoch muss zuvor unter Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die schwere des Einzelfalles abgewogen werden. Dies geht aus ein




