Mietrecht Trier – Bedürfen wesentliche Änderungen eines Mietvertrages der Schriftform?
|0 Comment
Wesentliche Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform Beweisbarkeit langfristiger Abreden und Schutz der Vertragsparteien vor unbedachter Eingehung langfristiger Bindungen soll gewährleistet werden Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich de




